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Yoga zum Wohlfühlen und Entspannen ab 15.9.10

Leichte, erlernbare Übungen mit einer ergänzenden Entspannungstechnik sind Inhalt dieser Yoga-Stunde. Weiter >>

Französisch I/2 A1 ab 16.9.10

In entspannter Atmosphäre können Sie in diesem Kurs mit einer Französin Wörter und Redewendungen lernen. Weiter >>

Französisch für Fortgeschrittene B1 ab 16.9.10

Kurs zum Wiedereinsteigen Weiter >>

Förderung für Teilnehmer

Fachkursförderung

Mit der Fachkursförderung werden Kurse der beruflichen Weiterbildung bezuschusst aus Geldern des Europäischen Sozialfonds.
 
Zielgruppe:
 
- Beschäftigte die in kleinen bis mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
- Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgrüner in Baden-Württemberg
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind

Art, Höhe und Umfang der Zuwendung

 

Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von

- 30% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.

- 50% der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Das heißt: die Kursgebühr reduziert sich um den entsprechenden Betrag.

Weitere Informationen erhalten Sie hier als pdf-Dokument.

 

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu erweitern

Wichtig ist eine gezielte Beratung. Für die Bildungsprämie erfolgt sie durch die bundesweit bereitstehenden Beratungsstellen. Die nächste Beratungsstelle ist bei der vhs in Schwäbisch Hall, Herr Dr. Setzer, Tel-Nr. 0791-970660.

Die geschulten Beraterinnen und Berater haben Kenntnisse des lokalen und regionalen Arbeits- und Weiterbildungsmarktes. Sie informieren die Weiterbildungsinteressierten gezielt und sorgen für den nötigen Durchblick in der Vielfalt der Angebote.

Ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle ist Voraussetzung um einen so genannten Prämiengutschein zu erhalten. In einem individuellen Beratungsgespräch werden die persönlichen Voraussetzungen, das genaue Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen. Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben.

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Der Prämiengutschein kann bis maximal 50% der Kursgebühr eingelöst werden, d.h. sie müssen mindestens die Hälfte der Gebühren selbst aufbringen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden!

Hier können Sie den offiziellen Flyer zur Bildungsprämie als pdf-Dokument herunterladen.

Weitere Informationen unter www.Bildungspraemie.info/de



 

Krankenkassenzuschuss

Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Aufgrund der Gesundheitsreform können Kassen im Verband der Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen sowie die Allgemeinen Ortskrankenkassen wieder in begrenztem Umfang die Kosten für einen Kurs der gezielten Gesundheitsvorsorge erstatten. Die Kurse müssen bestimmten Qualitätsrichtlinien entsprechen. Nach Beendigung des Kurses erhalten Teilnehmer (bei 80% Anwesenheit und nur für einen Kurs pro Jahr) eine spezielle Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse. Die Kasse trifft die endgültige Entscheidung, ob ein Kurs bezuschusst wird. Die Kurse sind im Programmheft mit einem Smiley und im Internet mit dem Zusatz "gefördert durch die Krankenkassen" gekennzeichnet.

 

 

 

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