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Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Aufgrund der Gesundheitsreform können Kassen im Verband der Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen sowie die Allgemeinen Ortskrankenkassen wieder in begrenztem Umfang die Kosten für einen Kurs der gezielten Gesundheitsvorsorge erstatten. Die Kurse müssen den Qualitätsrichtlinien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) entsprechen.

 

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V. Daher hat unsere vhs keinen Einfluss auf die Zertfizierung der Kurse durch die ZPP. Alle Teilnehmer/innen die 80% eines ZPP-zertifizierten Kurses anwesend waren, erhalten eine Teilnahmebestätigung nach § 20 Abs. 1 SGB V, die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

Initiates file downloadPressemitteilung des vhs-Verbands Baden-Württemberg