Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Der Zuschuss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Was wird gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen.
ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung:
Wer wird gefördert (Zielgruppe der Fachkursförderung)?
- Die Fachkursförderung unterstützt Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg, Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg und Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg.
- Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens.
- Nicht gefördert werden u.a. Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
- Die Kursveranstalter prüfen die Zugehörigkeit zu einer förderfähigen Zielgruppe über die Zielgruppenabfrage.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab 01.09.2026 gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 45%. Das heißt, der Kursveranstalter reduziert die Kursgebühr der Teilnehmenden um 45%.
Unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Förderprogramm Fachkurse:
